Aus diesen Gründen kann ein Sachverständiger beauftragt werden:
- Kauf / Verkauf
- An- / Vermietung
- Um- / Wiedernutzung
- Nachlassregelung / Erbschaft / Scheidung
- Neubewertung
- Betriebsaufgabe / Insolvenz / Liquidation
- Schiedsgutachter
- Mediation (außergerichtliche Einigung)
Zur Durchführung des Auftrages muss der Sachverständige vom Auftraggeber unterstützt werden, d.h. er benötigt:
- das notwendige Material (Grundbuchauszug, Bauzeichnungen usw.)
- alle relevanten Informationen
- die Möglichkeit zu Besichtigungen